Das Drei-Säulen-Prinzip bestimmt das Vorsorgesystem in der Schweiz: Die Sicherung des Grundbedarfs im Fall von Alter, Tod und Invalidität erfolgt über die staatliche 1. Säule (AHV und IV).
Die 2. Säule – die berufliche Vorsorge – soll darüber hinaus die angemessene Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung erlauben. Und mit derIhre Eigenverantwortung:
die 3. Säule.Individuelle Lebensgestaltung bedeutet für Sie und Ihre Familie heute echte Lebensqualität. Sorgen Sie dafür, dass sich daran auch künftig nichts ändert. Die frühzeitige Planung der finanziell gesicherten Zukunft beinhaltet auch die gezielte Schliessung der Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird die individuelle 3. Säule staatlich gefördert. Ob Sie das Schwergewicht auf die private Vorsorge im Alter, bei Invalidität oder bei Erwerbsausfall legen, ist dabei egal:
Die gebundene Vorsorge (3a) verkörpert das steuerprivilegierte Sparen im Hinblick auf die Altersvorsorge. Weil die zurückgelegten Mittel ausschliesslich der Vorsorge dienen, wird diese Form als „gebunden“ bezeichnet. Mehr Gestaltungsfreiheit und Flexibilität findet sich demgegenüber, der Name sagt es bereits, in der freien Vorsorge (3b).
Erwerbsunfähigkeitsversicherung.Sollten Sie infolge von Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden, verschafft Ihnen diese Versicherung ein regelmässiges Ersatzeinkommen. Dieses erlaubt Ihnen und Ihren Angehörigen die Fortsetzung Ihres gewohnten Lebensstandards auch im Invaliditätsfall. Dauer und Umfang der Rentenzahlungen können individuell festgelegt werden.
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